Prävention und Intervention
Sport ist eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. In unseren Sportvereinen treiben viele tausend Heranwachsende regelmäßig Sport, der von zumeist ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainern bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleitern pädagogisch angeleitet wird. Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesellschaftliches Phänomen, das sich durch viele Lebensbereiche zieht und leider auch vor dem Sport nicht Halt macht. Von Täterinnen und Tätern ist bekannt, dass sie meist strategisch vorgehen und sich gern dort aufhalten, wo sie leicht Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Hier gilt es, die Aufmerksamkeit auch in den Sportvereinen und –verbänden zu schärfen sowie Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch möglichst wirksam zu schützen.
Die Kreissportjugend Dahme-Spreewald ist für alle Sportvereine, Sportverbände Anlauf- und Beratungsstelle für den Kinderschutz im Sport. Ziel ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport dafür zu sensibilisieren, Anzeichen bzw. Verdachtsmomente ernst zu nehmen und für diesen „Krisenfall“ gewappnet zu sein. Gemeinsam möchten wir dafür sorgen, dass der Sportverein Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum gegen jegliche Art von Gewalt und Missbrauch bietet.
Zertifikat Kinderschutz im Sportverein Dahme-Spreewald
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie Kinderschutz im Sportverein, setzen der Kreissportbund die Kreissportjugend sowie der Landkreis Dahme-Spreewald ein deutliches Zeichen für den Sport im Landkreis. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zum Zertifikat Kinderschutz im Sportverein, sowie dem Beratungs- und Schulungsangebot durch den KSB.
„Mit diesem Instrument können Vereine einerseits bei der Werbung um neue Mitglieder darstellen, dass sie sich der Problematik bewusst sind und Schutzmechanismen installiert haben, andererseits aber auch ihre eigenen Trainer und sonstigen Leitungskräfte unterstützen und absichern, wenn sie Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen glauben“
Vereine mit dem Zertifikat "Kinderschutz im Sportverein im LDS"
Wir gratulieren folgenden Vereinen zur Auszeichnung mit dem Zertifikat „Kinderschutz im Sportverein im LDS“ und bedanken uns für ihr Engagement in diesem Bereich:
Kinderschutzkonzept erarbeiten
Die Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes ist oft schwierig. Wo soll man anfangen und was soll dort überhaupt enthalten sein. Für eine grobe Orientierung haben wir hier wesentliche Bausteine, die zu einem Kinderschutzkonzept dazugehören können einmal aufgelistet. Was sind die Anforderungen, der Nutzen, die Aufgaben und auch kurze Formulierungshilfen für die einzelnen Bausteine.
Diese sollen als kleine Orientierungshilfe dienen, aus denen man sich einen Leitfaden basteln kann.
Hier findet ihr auch alle Bausteine als Factsheet (Stand 18.03.26) einmal zum DOWNLOAD
AUFGABEN:
• Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende bei Fragen oder Verdachtsfällen
• Beratung und Unterstützung bei Unsicherheiten im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen
• Koordination und Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes.
• Dokumentation und Begleitung von Meldungen und Verdachtsfällen
• Vernetzung mit externen Fachstellen
NUTZEN:
• Klare Zuständigkeiten und transparente Ansprechpartner
• Niedrigschwellige Beratung für Mitarbeitende/Ehrenamtliche und Honorarkräfte
• Erhöhte Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen
• Stärkung einer offenen und sicheren Organisations- und Vereinskultur
ANFORDERUNGEN:
• Fachliche Kenntnisse im Bereich Kinderschutz. Erweiterte Schulung z. b. durch den LSB notwendig
• Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit
• Erreichbarkeit und klare Kommunikationswege
• Unterstützung durch Vorstand/ Abteilungsleitungen
FORMULIERUNGSHILFE:
„Der Verein benennt einen Kinderschutzbeauftragten als zentrale Ansprechperson
rund um alle Fragen des Kinderschutzes und mögliche Verdachtsfälle.“
„Die beauftragte Person unterstützt Mitarbeitende und Ehrenamtliche bei Unsicherheiten
im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen.“
AUFGABEN:
• Festlegung verbindlicher Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
• Sensibilisierung für grenzachtendes Verhalten
• Orientierung für Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Übungsleitende
• Transparente Gestaltung, einsehbar für Eltern und Personensorgeberechtigte
NUTZEN:
• Klare Erwartungen an das Verhalten aller Beteiligten
• Prävention von Grenzverletzungen und Machtmissbrauch
• Schutz sowohl für Kinder als auch für Mitarbeitende
ANFORDERUNGEN:
• Verständliche und konkrete Regeln
• Verpflichtende Unterzeichnung durch Mitarbeitende und Ehrenamtliche
• Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
• Gleiches Regelwerk und Verfahrensweise auch für neue handelnde Personen
FORMULIERUNGSHILFE:
„Alle Mitarbeitenden/Übungsleitenden/ Betreuende verpflichten sich zu einem respektvollen und
grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen.“
„Der Ehrenkodex ist Bestandteil der Mitarbeit und wird von allen Beteiligten unterzeichnet.“
AUFGABEN:
• Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen
• Schaffung von Möglichkeiten zur Meinungsäußerung und Mitgestaltung
• Förderung von Selbstbestimmung und Verantwortungsübernahme
• Beteiligung aller an den Schutzmechanismen beteiligter Personen (Vorstand, Übungsleitende, Eltern, Kinder)
NUTZEN:
• Stärkung der Rechte und Selbstwirksamkeit von Kindern
• Frühzeitige Wahrnehmung von Problemen oder Konflikten
• Vertrauensvolle Beziehung zwischen Kindern und Betreuungspersonen
• Aktives Gestalten des eigenen Wirkungsbereiches von Kindern
ANFORDERUNGEN:
• Altersgerechte Beteiligungsformen
• Transparente Entscheidungsprozesse
• Wertschätzende Kommunikationskultur
• Sichtweisen der Akteure, wahrnehmen, respektieren und in der Gestaltung des Konzeptes bestmöglich berücksichtigen
FORMULIERUNGSHILFE:
„Kinder und Jugendliche werden in Entscheidungen, die sie betreffen, angemessen einbezogen.“
„Ihre Meinungen und Bedürfnisse werden ernst genommen und berücksichtigt.“
AUFGABEN:
• Aufnahme des Kinderschutzes als grundlegendes Ziel der Organisation
• Festlegung von Verantwortlichkeiten und Grundprinzipien
• Für Zertifizierung 2 Jahre Zeit zur Umsetzung nach Beantragung des Kinderschutzzertifikates
NUTZEN:
• Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit des Kinderschutzes
• Klare Grundlage für Entscheidungen und Maßnahmen
• Signal nach innen und außen für eine verantwortungsvolle Haltung
ANFORDERUNGEN:
• Aufnahme entsprechender Passagen in Satzung oder Leitbild
• Zustimmung der verantwortlichen Gremien
• Kommunikation an alle Mitglieder
FORMULIERUNGSHILFE:
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein grundlegender Bestandteil der Vereinsarbeit.“
„Die Organisation verpflichtet sich zur Umsetzung eines verbindlichen Kinderschutzkonzeptes.“
AUFGABEN:
• Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
• Einholung von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtend
• Sensibilisierung im Bewerbungs- und Auswahlprozess
• Gegebenenfalls vormalige Stationen kontaktieren
NUTZEN:
• Reduzierung von Risiken für Kinder und Jugendliche
• Erhöhung der Handlungssicherheit im Team
• Bewusstere Auswahl geeigneter Personen
ANFORDERUNGEN:
• Klare Kriterien für die Auswahl
• Regelmäßige Vorlage von Führungszeugnissen
• Gespräch über Haltung und Verantwortung im Kinderschutz
FORMULIERUNGSHILFE:
„Personen, die mit Kindern arbeiten, müssen ihre persönliche Eignung nachweisen.“
„Die Organisation fordert in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis an.“
AUFGABEN:
• Festlegung klarer Schritte bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzungen
• Klärung von Zuständigkeiten und Entscheidungswegen
• Sicherstellung der Dokumentation
• Vereinheitlichung der Verfahrensweise für alle Handelnden
NUTZEN:
• Handlungssicherheit für Mitarbeitende
• Schnelle und strukturierte Reaktion auf Vorfälle
• Schutz der betroffenen Kinder
ANFORDERUNGEN:
• Klare und verständliche Abläufe
• Vertrauliche Dokumentation
• Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf
FORMULIERUNGSHILFE:
„Bei Verdachtsfällen wird nach einem festgelegten Interventionsplan vorgegangen.“
„Der Schutz des betroffenen Kindes hat oberste Priorität.“
AUFGABEN:
• Einrichtung von Möglichkeiten für Beschwerden und Rückmeldungen.
• Bearbeitung von Beschwerden transparent und fair
• Schutz von Hinweisgebenden (Anonymisierungsmöglichkeit)
NUTZEN:
• Frühzeitiges Erkennen von Problemen
• Stärkung der Vertrauenskultur
• Beteiligung und Mitsprache für Kinder und Eltern
ANFORDERUNGEN:
• Niedrigschwellige und verständliche Beschwerdewege
• Vertraulicher Umgang mit Beschwerden
• Rückmeldung über Ergebnisse
FORMULIERUNGSHILFE:
„Kinder, Jugendliche und Eltern können Beschwerden jederzeit äußern.“
„Beschwerden werden ernst genommen und vertraulich bearbeitet.“
AUFGABEN:
• Regelmäßige Schulungen zum Thema Kinderschutz
• Sensibilisierung für Grenzverletzungen und Prävention
• Aktualisierung des Wissensstandes
• Festlegung in welchen Abständen Schulungen zu besuchen sind, Verpflichtungen für die Übungsleitenden
formulieren
NUTZEN:
• Mehr Handlungssicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen
• Stärkung der Präventionskultur
• Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit
ANFORDERUNGEN:
• Zugang zu geeigneten Fortbildungsangeboten
• Regelmäßige Teilnahme von Mitarbeitenden
• Dokumentation der Schulungen
FORMULIERUNGSHILFE:
„Trainer und Übunsleitende nehmen regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Kinderschutz teil.“
„Der Verein unterstützt die kontinuierliche Qualifizierung im Bereich Prävention.“
AUFGABEN:
• Aufbau von Kontakten zu Fachstellen, Beratungsstellen und Jugendämtern
• Zusammenarbeit mit externen Expert*innen
• Nutzung vorhandener Unterstützungsangebote
NUTZEN:
• Fachliche Unterstützung in schwierigen Situationen, für alle Betroffen
• Schnellere Hilfe für betroffene Kinder
• Zugang zu aktuellem Fachwissen
ANFORDERUNGEN:
• Regelmäßiger Austausch mit Netzwerkpartnern
• Klar definierte Ansprechpartner
• Dokumentation der Kooperationen
FORMULIERUNGSHILFE:
„Der Verein arbeitet mit externen Fachstellen im Bereich Kinderschutz zusammen.“
„Bei Bedarf werden Beratungsstellen oder das Jugendamt hinzugezogen.“
Ansprechpartner
Unterlagen zur Beantragung
Michael Werner
Sportjugendkoordinator
Mobil: 0176-72650002
Mail: werner@ksb-lds.de