Inhaltsverzeichnis
Kooperationsmaßnahmen zwischen Schule und Sportverein
Goldener Plan Brandenburg
Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Förderung der Stadt Königs Wusterhausen
Entschädigung für Vereinsübungsleiter
Förderung für Vereinsarbeit
Förderung für Sportveranstaltungen
Förderung für Vereinsjubiläen
Investition für Baumaßnahmen an Sportstätten
Anschaffung von Großsportgeräten
Betriebskostenzuschüsse
Förderung der Gemeinde Schönefeld
Ob temporäre Förderprogramme oder beständige, ob Förderungen für Fahrten oder Bauvorhaben. Hier bietet der KSB eine Übersicht über aktuelle Möglichkeiten von Finanzierungsquellen.
Förderung des Landessportbund Brandenburg

Goldener Plan Brandenburg / (früher: Kommunales Investitionsprogramm (KIP)
Bitte lassen Sie sich von uns zu dieser Förderrichtlinie individuell beraten

Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über den LSB Brandenburg
Förderung der Stadt Königs Wusterhausen

Entschädigung für Vereinsübungsleiter
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Förderung für Vereinsarbeit
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Förderung für Sportveranstaltungen
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Förderung für Vereinsjubiläen
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Investitionen für Baumaßnahmen an Sportstätten
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Anschaffung von Großsportgeräten, Ausstattungsgegenständen und Pflegetechnik
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Betriebskostenzuschüsse
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Aufwandsentschädigungen Trainer
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Fahrtkosten zu Wettkämpfen/Punktspielen
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Ausbildungskosten für Trainer
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichter und Ordner
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

sportliche Bildungsmaßnahmen / Trainingslager / Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Anschaffung von Sport- und Pflegeausrüstung unter 150,00 € netto
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Pokale, Urkunden und Medaillen
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.