Fördermittel

Ob temporäre Förderprogramme oder beständige, ob Förderungen für Fahrten oder Bauvorhaben. Hier bietet der KSB eine Übersicht über aktuelle Möglichkeiten von Finanzierungsquellen.

Förderung des Landessportbund Brandenburg

Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über den LSB Brandenburg

A1 Vereinsförderung

Anträge sind ausschließlich über das webbasierte Portal Verminext zu stellen.

Antragsfrist: 15.01. des laufenden Jahres

Der Zuwendungsempfänger weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung bis zum 31.10. des Förderjahres durch Ausfüllen des Verwendungsnachweises über das webbasierte Portal Verminext und Vorlage der rechtsverbindlich unterzeichneten Schlusserklärung nach.

A2 Projekt Sportverein/Landesfachverband und Schule

Anträge sind ausschließlich über das webbasierte Portal Verminext zu stellen.

Antragsfrist: 15.09. des laufenden Schuljahres beim KSB/SSB

Der Zuwendungsempfänger weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung durch Ausfüllen des Verwendungsnachweises über das webbasierte Portal Verminext und Vorlage der rechtsverbindlich unterzeichneten Schlusserklärung nach.

Frist: siehe Richtlinie

 

A3 Projekt Sportverein und Kita

Anträge sind ausschließlich über das webbasierte Portal Verminext zu stellen.

Antragsfrist: 15.01. des laufenden Jahres.

Der Zuwendungsempfänger weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung durch Ausfüllen des Verwendungsnachweises über das webbasierte Portal Verminext und Vorlage der rechtsverbindlich unterzeichneten Schlusserklärung nach.

Frist: 31.01. für Vorjahre

 

A4 Zielgruppenorientierte Projektförderung

  1. Antragsformular [PDF] [DOC]
  2. Verwendungsnachweis [PDF] [DOC]
  3. Teilnehmendenliste [PDF] [XLS] [DOC]

Die Antragstellung durch den Sportverein, KSB/SSB oder LFV beim LSB erfolgt vor dem Beginn der Maßnahme bis spätestens zum 15.01. des Förderjahres auf dem Formblatt „Antrag Zielgruppenorientierte Projektförderung”.

Abrechnung bis 31.01. folgendes Jahr

A5 Sportstättenbau

  1. Vorantrag [PDF] [DOC]
  2. Antrag [PDF] [DOC]
  3. Verwendungsnachweis [PDF] [XLS] [DOC]
  4. Belegliste  [PDF] [DOC] [XLS]

Die Antragstellung durch den Sportverein, erfolgt zum 01.07. für das Folgejahr beim KSB/SSB

Abrechnung erfolgt zwei Monate nach Bauende (Bewilligungszeitraum)

A6 Großsportvereine

  1. Antragsformular [PDF] [DOC]
  2. Verwendungsnachweis [PDF] [DOC]
  3. Belegliste  [PDF] [DOC] [XLS]

Die Antragstellung erfolgt zum 15.01. des Förderjahres 

Abrechnung bis 31.01. folgendes Jahr

Goldener Plan Brandenburg

Bitte lassen Sie sich von uns zu dieser Förderrichtlinie individuell beraten

Förderung der Stadt Königs Wusterhausen

Entschädigung für Vereinsübungsleiter

Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr. 

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Förderung für Vereinsarbeit

Antragsschluss ist der 31.01. für das laufende Kalenderjahr. 

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Förderung für Sportveranstaltungen

Antragsschluss ist zwei Monate vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage von Beschreibung und Begründung der Maßnahme.

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Förderung für Vereinsjubiläen

Antragsschluss ist drei Monate vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage von Kosten- und Finanzierungsplan des Vorhabens und entsprechender begründender Nachweise (Gründung des Vereins).

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Investitionen für Baumaßnahmen an Sportstätten

Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr. 

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Anschaffung von Großsportgeräten, Ausstattungsgegenständen und Pflegetechnik

Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr. 

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Betriebskostenzuschüsse

Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr. 

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Werterhaltung

Antragsschluss ist drei Monate vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage von Kosten- und Finanzierungsplan des Vorhabens.

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Personalkosten Mannschaftsspitzensport

Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr. 

Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen). 

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen

Aufwandsentschädigungen Trainer

  1. Dokumente folgen

Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr. 

Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Fahrtkosten zu Wettkämpfen/Punktspielen

  1. Dokumente folgen

Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr. 

Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Ausbildungskosten für Trainer

  1. Dokumente folgen

Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr. 

Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichter und Ordner

  1. Dokumente folgen

Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr. 

Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

sportliche Bildungsmaßnahmen / Trainingslager / Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen

  1. Dokumente folgen

Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr. 

Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Anschaffung von Sport- und Pflegeausrüstung unter 150,00 € netto

  1. Dokumente folgen

Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr. 

Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.

Pokale, Urkunden und Medaillen

  1. Dokumente folgen

Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr. 

Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.

Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.