Inhaltsverzeichnis
Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Kooperationsmaßnahmen zwischen Schule und Sportverein
Goldener Plan Brandenburg
Förderung der Stadt Königs Wusterhausen
Entschädigung für Vereinsübungsleiter
Förderung für Vereinsarbeit
Förderung für Sportveranstaltungen
Förderung für Vereinsjubiläen
Investition für Baumaßnahmen an Sportstätten
Anschaffung von Großsportgeräten
Betriebskostenzuschüsse
Förderung der Gemeinde Schönefeld
Ob temporäre Förderprogramme oder beständige, ob Förderungen für Fahrten oder Bauvorhaben. Hier bietet der KSB eine Übersicht über aktuelle Möglichkeiten von Finanzierungsquellen.
Förderung des Landessportbund Brandenburg
Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über den LSB Brandenburg
A1 Vereinsförderung
Anträge sind ausschließlich über das webbasierte Portal Verminext zu stellen.
Antragsfrist: 15.01. des laufenden Jahres
Der Zuwendungsempfänger weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung bis zum 31.10. des Förderjahres durch Ausfüllen des Verwendungsnachweises über das webbasierte Portal Verminext und Vorlage der rechtsverbindlich unterzeichneten Schlusserklärung nach.
A2 Projekt Sportverein/Landesfachverband und Schule
Anträge sind ausschließlich über das webbasierte Portal Verminext zu stellen.
Antragsfrist: 15.09. des laufenden Schuljahres beim KSB/SSB
Der Zuwendungsempfänger weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung durch Ausfüllen des Verwendungsnachweises über das webbasierte Portal Verminext und Vorlage der rechtsverbindlich unterzeichneten Schlusserklärung nach.
Frist: siehe Richtlinie
A3 Projekt Sportverein und Kita
Anträge sind ausschließlich über das webbasierte Portal Verminext zu stellen.
Antragsfrist: 15.01. des laufenden Jahres.
Der Zuwendungsempfänger weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung durch Ausfüllen des Verwendungsnachweises über das webbasierte Portal Verminext und Vorlage der rechtsverbindlich unterzeichneten Schlusserklärung nach.
Frist: 31.01. für Vorjahre
A4 Zielgruppenorientierte Projektförderung
Die Antragstellung durch den Sportverein, KSB/SSB oder LFV beim LSB erfolgt vor dem Beginn der Maßnahme bis spätestens zum 15.01. des Förderjahres auf dem Formblatt „Antrag Zielgruppenorientierte Projektförderung”.
Abrechnung bis 31.01. folgendes Jahr
Goldener Plan Brandenburg
Bitte lassen Sie sich von uns zu dieser Förderrichtlinie individuell beraten
Förderung der Stadt Königs Wusterhausen
Entschädigung für Vereinsübungsleiter
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Förderung für Vereinsarbeit
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB2
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist der 31.01. für das laufende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Förderung für Sportveranstaltungen
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB3
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist zwei Monate vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage von Beschreibung und Begründung der Maßnahme.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Förderung für Vereinsjubiläen
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB4
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist drei Monate vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage von Kosten- und Finanzierungsplan des Vorhabens und entsprechender begründender Nachweise (Gründung des Vereins).
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Investitionen für Baumaßnahmen an Sportstätten
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB5
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Anschaffung von Großsportgeräten, Ausstattungsgegenständen und Pflegetechnik
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB6
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Betriebskostenzuschüsse
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB7
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Werterhaltung
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB9
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist drei Monate vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage von Kosten- und Finanzierungsplan des Vorhabens.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Personalkosten Mannschaftsspitzensport
- Antrag (Basisformular)
- Spezialformular FB10
- Abrechnungsformular
Antragsschluss ist der 31.10. für das folgende Kalenderjahr.
Dem Erstantrag sind Kopien der jeweiligen Lizenzen bzw. Diplome beizufügen (bei Folgeanträgen nur Änderungen).
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Stadt Königs Wusterhausen
Aufwandsentschädigungen Trainer
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.
Fahrtkosten zu Wettkämpfen/Punktspielen
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.
Ausbildungskosten für Trainer
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.
Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichter und Ordner
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.
sportliche Bildungsmaßnahmen / Trainingslager / Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.
Anschaffung von Sport- und Pflegeausrüstung unter 150,00 € netto
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.
Pokale, Urkunden und Medaillen
- Dokumente folgen
Antragsschluss ist der 31.09. für das folgende Kalenderjahr.
Gefördert werden nur Vereine die im für die Gemeinde Schönefeld zuständigen Vereinsregister, gemeldeten Sportvereine, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
Antragsstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über die Gemeinde Schönefeld.