„Sportmilliarde“ startet:

„Sportmilliarde“ startet: Bundesförderung für kommunale Sportstätten
Anträge ab dem 10. November möglich

Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ stellt die Bundesregierung erstmals eine Milliarde Euro zur Verfügung, um die dringend nötige Modernisierung der Sportinfrastruktur vor Ort zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Kommunen, die ihre Sportstätten sanieren, modernisieren oder in Ausnahmefällen neu errichten möchten. Ziel ist es, den bestehenden Sanierungsstau abzubauen und die Sportstättenlandschaft nachhaltig zu stärken.

Förderrahmen und Zielsetzung

  • Fördersumme: zwischen 250.000 € und 8 Mio. € pro Vorhaben
  • Förderquote: bis zu 45 % der förderfähigen Kosten, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 %
  • Antragsberechtigte: Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Förderfähig: Sanierungen von Sporthallen, Sportplätzen, Hallenbädern und Freibädern, in begründeten Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten
  • Auch vereinseigene Anlagen können in Abstimmung mit der Kommune einbezogen werden

Die geförderten Projekte sollen einen besonderen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit leisten.

Antragstellung und Fristen

Ab dem 10. November 2025 können Kommunen ihre Projektskizzen digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

  • Einreichungsfrist: 15. Januar 2026 (23:59 Uhr)
  • Nachreichfrist für Rats- oder Kreistagsbeschlüsse: 31. Januar 2026
  • Die Projektauswahl erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich Ende Februar 2026.

Kommunen müssen die Gesamtfinanzierung ihres Projektes mit Einreichung der Skizze bestätigen und die Einbindung eines/r anerkannten Energieeffizienz-Experten/in vorsehen.

Bedeutung für die Sportlandschaft

Die „Sportmilliarde“ ist ein starkes Signal für den Breitensport in Deutschland. Intakte Sportstätten sind das Fundament für Bewegung, Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie schaffen Raum für Vereinsleben, Gesundheit und Integration – vor allem auf kommunaler Ebene.

Hinweis für Sportvereine

Sportvereine, die von einer möglichen Sanierung oder Modernisierung einer kommunalen Sportstätte profitieren könnten, sollten frühzeitig das Gespräch mit ihrer Stadt oder Gemeinde suchen. Nur wenn ein Projekt durch die Kommune eingereicht wird, kann es in das Förderverfahren aufgenommen werden. Auch vereinseigene Anlagen können – in enger Abstimmung mit der Kommune – Teil eines Förderantrags werden.

Weitere Informationen

Alle Details zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): www.bbsr.bund.de/SKS2025

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Kreissportbundes Dahme-Spreewald gern beratend zur Seite.

Abgrenzung zum Goldenen Plan Brandenburg

Während sich die „Sportmilliarde“ als Bundesprogramm ausschließlich an Kommunen richtet und insbesondere die Sanierung kommunaler Sportstätten fördert, ist der „Goldene Plan Brandenburg“ ein Landesprogramm, das vorrangig vereinseigene und gepachtete Anlagen unterstützt.

Beide Programme ergänzen sich und tragen gemeinsam dazu bei, die Sportstätteninfrastruktur in Brandenburg nachhaltig zu verbessern.

Mehr Informationen zur neuen Förderperiode des Goldenen Plans finden Sie hier: Goldener Plan Brandenburg 2026–2029 – Neue Förderperiode für die Sportstättenentwicklung

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