Update 25.11.2021 LK informiert über Hallennutzung
Der Landkreis veröffentlichte heute das aktuelle Corona-Infoblatt aufgrundlage der seit dem 24.11.2021 geltenden Regelungen für die Nutzung der kreiseigenen Sporthallen des Landkreises Dahme-Spreewald.
Darüber empfiehlt der LK, in den Fällen der 2-G-Regelung, die
2G+Regelung. Das heißt, neben den bestehenden Geimpft- und
Genesenen- Nachweisen auch vor jeder Nutzung einen nicht länger als 24
Stunden zurückliegenden Antigen-Testnachweis vorlegen zu lassen.
Auch für Übungsleiter und Trainer zählt die 2-G-Regelung nach der neuen
EindVO.
Der Spielbetrieb an den Wochenenden sowie sonstige Veranstaltungen mit
Zuschauern zählen gemäß § 11 Absatz 4 der Eindämmungsverordnung zu
Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und unterliegen somit
ebenfalls vollumfänglich der 2-G-Regel. Die Höchstanzahl der Zuschauer
für die jeweilige Sporthalle ist gesondert abzustimmen.
Sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden, kann das eine
Untersagung der Hallennutzung nach sich ziehen.
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