(LSB) UPDATE 08.02.2022 -  Lockerungen: 3G beim Outdoorsport und keine Kontaktlisten mehr 

08.02.2022

Lockerungen: 3G beim Outdoorsport und keine Kontaktlisten mehr

Aktuellen Änderung der Eindämmungsverordnung Brandenburgs 
*Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt wieder die 3G-Zutrittsregelung
*die Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Zutrittsbeschränkungen 

Was das konkret für die Vereine des Landes heißt, erklärt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einem passenden Erläuterungsschreiben.

Zudem entfällt für Sportanlagen unter freiem Himmel, laut Sportministerium, die „Pflicht, ein Hinweisschild im Zutrittsbereich der Sportanlage mit Verweis auf die Zutrittsregeln anzubringen“. Sogar gänzlich ohne Beschränkungen ist ab morgen die Ausübung von Outdoor-Individualsport.

Für alle Sportarten gilt: Es müssen keine Kontaktlisten mehr geführt werden. 

Wichtig: Die 2G-Zutrittsregelung für die Sportausübung in geschlossenen Räumen bleibt unberührt.

Die veränderte Eindämmungsverordnung tritt am heutigen Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar.


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Letzte Änderung an diesem Artikel: 09.02.2022 durch Norman Grätz

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